kultpcgames: So gesehen haben wir auch nur ein Nutzungsrecht für z.B. einen Spaten. Spätestens sobald ein Dritter ein Loch für uns aushebt (vielleicht mit eben diesem Spaten), weil wir verstorben sind, erübrigt sich die Diskussion um das Eigentum oder Besitz. :)
Es mag verschiedene Blickwinkel geben, durch die tatsächliche Anwendung werden Fakten geschaffen die über alle Zweifel erhaben sind. Jeder GOG-Kunde der seine GOG-Bibliothek ordentlich gesichert hat, setzt damit seinen Anspruch durch. Klar tut das auch jemand der Schwarzkopien einsetzt, aber der Kunde der seine Zahlungen auch belegen kann schläft im Zweifelsfall besser.
Ich nehme doch mal an ihr behaltet alle die E-Mails mit dem Betreff "Deine Bestellung #xxxxxxxxxx ist abgeschlossen!" ? ;-)
Gute Nacht
So sehr ich die schwarzhumorige Note deines Beitrags liebe. :-) (Musste herzlich lachen)
Der Spaten ist ein schlechter Vergleich, auf den zweiten Blick.
Denn bei Software und ganz besonders bei Spielen, haben wir es mit dem Recht auf kreatives bzw geistiges Eigentum zu tun.
Ein Spaten...den stellt jemand her, in großen Stückzahlen. (Wahrscheinlich industriell)
Und bietet ihn dann Baumärkten zum Verkauf an. Die ihn dann weiterverkaufen, an uns.
Und ja, damit sind wir die Eigentümer, des Spatens den wir erworben haben. Er geht in unser Eigentum über.
Bei Spielen hingegen erhalten wir ein "privates Nutzungsrecht", für die Kopie, die wir erworben haben.
Geregelt, durch die "Endbenutzer Lizenvereinbarung", der wir alle gerne so schnell zustimmen.
Bei der Installation, ohne sie uns wirklich durchzulesen. ;-)
Für Europa finde ich da gerade keine passenden Beispielurteile, in der Sache.
Aber ich weiß von Beispielurteilen, in den USA.
Wo zum Beispiel jemand gegen Blizzard Entertainment geklagt hatte.
Im Fall von WoW, dass Privatserver nicht illegal seien. Und er das Recht habe, einen zu betreiben.
Gericht hat entschieden, "Nein".
Blizzard hat das geistige Eigentumsrecht, an seiner Marke.
Und außerdem ist so eine Nutzung, im Rahmen der "Endbenutzer Lizenzvereinbarung" nicht abgedeckt und nicht vorgesehen.
Und daher kann man dieses Urteil auch sehr gut auf den "Weiterverkauf" anwenden.
Fakt ist, Endbenutzer Lizenzvereinbarung = Vertrag = Unterliegt dem Vertragsrecht.
Ergo, haben wir nur das Recht, für die private Nutzung, der erworbenen Software.
Der Weiterverkauf fällt nicht darunter. Also dürfen wir unsere Spiele nicht weiterverkaufen oder verschenken.
Wir gehen (mit Installation) einen rechtsgültigen Vertrag ein. Und sind an den rechtlich gebunden.
Dass hat übrigens nichts, absolut nichts mit den illegalen AGBs, oder teilweise illegalen AGBs von Steam und Anderen zu tun.
Aber Steam behauptet ja auch gerne mal, ein Abo Modell zu sein. Wie Netflix und Co.
Was defacto schlicht falsch ist. Schließlich erwirbt man auf Steam kein Abonnement.
Sondern jede Spielelizenz einzeln. Und stimmt auch hier den Vertragsbedingungen zu.